"Wenn die Heimaufsicht kommt!"
Alle 89 Betreuungseinrichtungen informiert
Die Heimaufsicht des Märkischen Kreises hat alle 89 Betreuungseinrichtungen bei mehreren Veranstaltungen über das bereits im Jahr 2008 in Kraft getretenen Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG) informiert. Auch der seit diesem Jahr geltende Rahmenprüfkatalog für die jährlichen Prüfungen aller Einrichtungen im Kreisgebiet wurde vorgestellt.
Interessiert folgten die 146 Einrichtungsleiter, Pflegedienstleitungen und Trägervertreter den Vorträgen der Heimaufsicht, die den Rahmenprüfkatalog erläuterten und den Ablauf einer Heimaufsichtsüberwachung in einer Betreuungseinrichtung darstellten. Im Nachgang stand das Heimaufsichtsteam für offene Fragen und Anregungen zur Verfügung. Die Heimaufsicht des Märkischen Kreises, vertreten durch Karin Hammermeister, Gabriele Wolff, Evelyn Myers und Michael Haßenpflug, prüft alle Betreuungseinrichtungen einmal im Jahr. Als Einrichtungen gelten nach dem Gesetz Alten- und Pflegeheime, Seniorenzentren, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Wohnheime für Volljährige mit Behinderung, Hospize und ggf. besondere Wohnformen wie z.B. Wohngemeinschaften.
Als zweite Hauptaufgabe steht die Beratung und Information zu allen Fragen rund um den Betrieb einer Betreuungseinrichtung im Vordergrund. Hier wird insbesondere großes Augenmerk auf die Rechte der Bewohner gelegt. Selbstverständlich nimmt die Heimaufsicht auch Anregungen und Beschwerden entgegen, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden können. Die Heimaufsicht des Kreises erreichen sie telefonisch unter 02352/966-7181 sowie 966-7125. Die Vorträge der Informationsveranstaltung finden sie hier.
Interessiert folgten die 146 Einrichtungsleiter, Pflegedienstleitungen und Trägervertreter den Vorträgen der Heimaufsicht, die den Rahmenprüfkatalog erläuterten und den Ablauf einer Heimaufsichtsüberwachung in einer Betreuungseinrichtung darstellten. Im Nachgang stand das Heimaufsichtsteam für offene Fragen und Anregungen zur Verfügung. Die Heimaufsicht des Märkischen Kreises, vertreten durch Karin Hammermeister, Gabriele Wolff, Evelyn Myers und Michael Haßenpflug, prüft alle Betreuungseinrichtungen einmal im Jahr. Als Einrichtungen gelten nach dem Gesetz Alten- und Pflegeheime, Seniorenzentren, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Wohnheime für Volljährige mit Behinderung, Hospize und ggf. besondere Wohnformen wie z.B. Wohngemeinschaften.
Als zweite Hauptaufgabe steht die Beratung und Information zu allen Fragen rund um den Betrieb einer Betreuungseinrichtung im Vordergrund. Hier wird insbesondere großes Augenmerk auf die Rechte der Bewohner gelegt. Selbstverständlich nimmt die Heimaufsicht auch Anregungen und Beschwerden entgegen, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden können. Die Heimaufsicht des Kreises erreichen sie telefonisch unter 02352/966-7181 sowie 966-7125. Die Vorträge der Informationsveranstaltung finden sie hier.


