Ersatzvornahme zur Räumung des illegalen WEKA-Lagers angestrebt
Der Märkische Kreis will die aufgrund gerichtlicher Streitverfahren ausgesetzte Ersatzvornahme zur Räumung des illegalen WEKA-Chemielagers in Iserlohn-Sümmern wieder aufnehmen. "Die Ankündigung der Entsorgungsfirma die Arbeiten bis Ende August zu beenden, soweit bis 20. August keine weitere Beauftragung mit Vorauskasse erfolgt, und nicht zuletzt die ausgebliebene Antwort des Rechtsanwalts der ordnungspflichtigen Person auf unsere Anfrage, ob und wie es mit der Eigenräumung weitergehen soll", das sind für Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper genug Indizien, das Heft des Handelns wieder selber in die Hand zu nehmen.
Kurz nach Auffinden des Lagers im August 2009 hatte der Märkische Kreis die Räumung des Lagers verfügt. Im November 2009 war der Märkische Kreis kurz davor, ein Entsorgungsunternehmen mit der Räumung des Lagers zu beauftragen. Aufgrund eines Eilantrags hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg dieses Verfahren zu Gunsten einer Eigenräumung gestoppt. "Seither wurden nur leere Container im Außenbereich des Lagers entfernt. Bisher hat noch kein gefülltes Gebinde das Gelände verlassen. Die Container in der Halle können erst beprobt werden, wenn das Außengelände geräumt ist," macht die Kreisdirektorin deutlich. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz arbeitet derzeit an einem Gutachten zur Gefahrenabschätzung.
Bei den bisherigen Beprobungen wurden vorwiegend mehr oder weniger verunreinigte lösungsmittelhaltige Stoffe festgestellt. Der Märkische Kreis hat sich der Meinung des LANUV angeschlossen, dass aus Sicherheitsgründen der Transport der Stoffe als Abfall erfolgen müsse. Das schließt jedoch nicht aus, dass sie danach nicht wieder zu Wertstoffen aufbereitet werden können. Als Ordnungsbehörde besteht der Märkische Kreis aber auf entsprechende Nachweise, dass die Stoffe ordnungsgemäß entsorgt beziehungsweise wieder aufbreitet werden.
Kurz nach Auffinden des Lagers im August 2009 hatte der Märkische Kreis die Räumung des Lagers verfügt. Im November 2009 war der Märkische Kreis kurz davor, ein Entsorgungsunternehmen mit der Räumung des Lagers zu beauftragen. Aufgrund eines Eilantrags hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg dieses Verfahren zu Gunsten einer Eigenräumung gestoppt. "Seither wurden nur leere Container im Außenbereich des Lagers entfernt. Bisher hat noch kein gefülltes Gebinde das Gelände verlassen. Die Container in der Halle können erst beprobt werden, wenn das Außengelände geräumt ist," macht die Kreisdirektorin deutlich. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz arbeitet derzeit an einem Gutachten zur Gefahrenabschätzung.
Bei den bisherigen Beprobungen wurden vorwiegend mehr oder weniger verunreinigte lösungsmittelhaltige Stoffe festgestellt. Der Märkische Kreis hat sich der Meinung des LANUV angeschlossen, dass aus Sicherheitsgründen der Transport der Stoffe als Abfall erfolgen müsse. Das schließt jedoch nicht aus, dass sie danach nicht wieder zu Wertstoffen aufbereitet werden können. Als Ordnungsbehörde besteht der Märkische Kreis aber auf entsprechende Nachweise, dass die Stoffe ordnungsgemäß entsorgt beziehungsweise wieder aufbreitet werden.


