Märkischer Kreis beauftragt sofortige Räumung des illegalen Chemielagers in Iserlohn

Nach dem gestrigen Feuerwehreinsatz am illegalen Chemielager an der Köbbingser Mühle kann der Märkische kreis nicht mehr auf eine Eigenräumung der Grundbesitzerin warten. In der Lagerhalle waren aus zwei Containern Flüssigkeit (vermutlich Nitroverdünner) ausgetreten. Wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW sieht auch der Märkische Kreis Gefahr im Verzug. Daher übernimmt der Märkische Kreis die Räumung des Lagers ab sofort in eigener Regie. Dafür beauftragt der Märkische als erstes die weitere Analyse der bereits gezogenen Proben. Die für den 30. und 31. August bereits von der Eigentümerin beauftragte Teilräumung des Außenlagers wird jetzt der Märkische Kreis durchführen lassen. Zum Hintergrund: Kurz nach Auffinden des Lagers im August 2009 hatte der Märkische Kreis die Räumung des Lagers verfügt. Im November 2009 war der Märkische Kreis kurz davor, ein Entsorgungsun-ternehmen mit der Räumung des Lagers zu beauftragen. Aufgrund eines Eilantrags hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg dieses Verfahren zu Gunsten einer Eigenräumung gestoppt. Im April 2010 hatte die Grundstückseigentümerin ein Konzept zu Räumung vorgelegt; seit Mai war ein Unternehmen mit der Beprobung und der Räumung des Lagers beauftragt. Seither wurden nur leere Container im Außenbereich des Lagers entfernt. Seitdem hat noch kein gefülltes Gebinde das Gelände verlassen. Allerdings hatte das beauftragte Unternehmen zwischenzeitlich 220 Proben gezogen und davon 61 Proben ausgewertet. Eine weitere Analyse der restlichen Proben wurde von der Auftraggeberin untersagt. So steht es zumindest im Zwischenbericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen vom 30. Juli 2010. Bei den bisherigen Beprobungen wurden vorwiegend mehr oder weniger verunreinigte lö-sungsmittelhaltige Stoffe festgestellt. Das LANUV geht in seinem Bericht davon aus, dass die beprobten Chargen "aufgrund der Verunreinigungen ohne Aufbereitungs-/ Reinigungsschritt nicht als Produkt unmittelbar eingesetzt werden" können. Der Märkische Kreis hat sich der Meinung des LANUV angeschlossen, dass aus Sicherheitsgründen der Transport der Stoffe als Abfall erfolgen müsse. Das schließt jedoch nicht aus, dass sie danach nicht wieder zu Wertstoffen aufbereitet werden können. Als Ordnungsbehörde besteht der Märkische Kreis aber auf entsprechende Nachweise, dass die Stoffe ordnungsgemäß entsorgt beziehungsweise wieder aufbreitet werden.