Integrationskurse
Ausländer, Verfolgung, Notsituation, Sprachkurs
Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz werden erstmalig staatliche Integrationsmaßnahmen für Zugewanderte gesetzlich geregelt.
Das Gesetz unterscheidet nach § 44 eine Berechtigung zur Teilnahme und nach § 44a die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs.
Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und einem Orientierungskurs.
Der Sprachkurs besteht aus einem Basissprachkurs mit 300 Unterrichtseinheiten und einem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 Unterrichtseinheiten.
Teilnehmer, die nicht über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, durchlaufen den Sprachkurs vollständig. Bei bereits vorhandenen Deutschkenntnissen wird mit einem Einstufungstest festgestellt, welches Sprachniveau vorhanden ist. Danach erfolgt der Einstieg in den entsprechenden Kursabschnitt.
Es ist auch geplant, Kurse für spezielle Zielgruppen (z.B. Jugendliche, Frauen, Alphabetisierung) durchzuführen.
Der im Anschluß an den Sprachkurs stattfindende Orientierungskurs dient der Vermittlung von Alltagswissen sowie Kenntnissen der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte. Dieser Kurs besteht aus 30 Unterrichtseinheiten.
Die Integrationskurse werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassene Kursträger durchgeführt.
Das Gesetz unterscheidet nach § 44 eine Berechtigung zur Teilnahme und nach § 44a die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs.
Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und einem Orientierungskurs.
Der Sprachkurs besteht aus einem Basissprachkurs mit 300 Unterrichtseinheiten und einem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 Unterrichtseinheiten.
Teilnehmer, die nicht über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, durchlaufen den Sprachkurs vollständig. Bei bereits vorhandenen Deutschkenntnissen wird mit einem Einstufungstest festgestellt, welches Sprachniveau vorhanden ist. Danach erfolgt der Einstieg in den entsprechenden Kursabschnitt.
Es ist auch geplant, Kurse für spezielle Zielgruppen (z.B. Jugendliche, Frauen, Alphabetisierung) durchzuführen.
Der im Anschluß an den Sprachkurs stattfindende Orientierungskurs dient der Vermittlung von Alltagswissen sowie Kenntnissen der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte. Dieser Kurs besteht aus 30 Unterrichtseinheiten.
Die Integrationskurse werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassene Kursträger durchgeführt.
Welcher Kurs wird wann, wo und von wem durchgeführt? Hier erfahren Sie alles über die aktuell angebotenen Integrationskurse.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiter/innen des Sachgebiets Integration der Ausländer- und Personenstandsabteilung.
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Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Sachgebiet Integration
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Frau
Müller-Malkemper
Telefon: 02351 / 966-6345
E-Mail:
Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin
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