Asylangelegenheiten
Ausländer, Verfolgung, Notsituation
Dieses gilt allein für Personen, die in ihrem Heimatland eine an asylerhebliche Merkmale anknüpfende staatliche Verfolgung erlitten haben bzw. denen eine solche droht. Asylerhebliche Merkmale nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und politische Überzeugung.
Allgemeine Notsituation (Bürgerkrieg, Armut, Krankheit, Naturkatastrophen, etc.) sind als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.
Asylanträge sind bei dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu stellen. Erste Anlaufstelle für im Märkischen Kreis aufhältige Personen ist die
Außenstelle des
Bundesamtes für Migartion und
Flüchtlinge in Dortmund
Huckarder Str. 91
44147 Dortmund
Über den Asylantrag entscheidet ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die örtliche Ausländerbehörde ist zuständig für die Regelung des Aufenthaltes der im Märkischen Kreis lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlinge. Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung.
Nach einer Anerkennung als Asylberechtigte bzw. Asylberechtigter wird zunächst eine Aufenthaltserlaubnis sowie ein internationaler Reiseausweis ausgestellt.
Bei Ablehnung des Asylantrages wird die Antragstellerin bzw. der Antragsteller grundsätzlich ausreisepflichtig.
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Asylbewerber in Altena, Balve, Hemer, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Plettenberg
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Asylbewerber in Halver, Herscheid, Lüdenscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade, Schalksmühle, Werdohl
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332
Zuständige Mitarbeiter/innen:


