Asylangelegenheiten

Ausländer, Verfolgung, Notsituation

Politisch verfolgten Ausländerinnen und Ausländern wird in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich (Artikel 16 a Abs. 1 Grundgesetz) ein Asylrecht gewährt.

Dieses gilt allein für Personen, die in ihrem Heimatland eine an asylerhebliche Merkmale anknüpfende staatliche Verfolgung erlitten haben bzw. denen eine solche droht. Asylerhebliche Merkmale nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und politische Überzeugung.

Allgemeine Notsituation (Bürgerkrieg, Armut, Krankheit, Naturkatastrophen, etc.) sind als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.

Asylanträge sind bei dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu stellen. Erste Anlaufstelle für im Märkischen Kreis aufhältige Personen ist die

Außenstelle des
Bundesamtes für Migartion und
Flüchtlinge in Dortmund
Huckarder Str. 91
44147 Dortmund

Über den Asylantrag entscheidet ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die örtliche Ausländerbehörde ist zuständig für die Regelung des Aufenthaltes der im Märkischen Kreis lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlinge. Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung.

Nach einer Anerkennung als Asylberechtigte bzw. Asylberechtigter wird zunächst eine Aufenthaltserlaubnis sowie ein internationaler Reiseausweis ausgestellt.

Bei Ablehnung des Asylantrages wird die Antragstellerin bzw. der Antragsteller grundsätzlich ausreisepflichtig.

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Asylbewerber in Altena, Balve, Hemer, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Plettenberg


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332

Zuständige Mitarbeiter/innen:


Asylbewerber in Halver, Herscheid, Lüdenscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade, Schalksmühle, Werdohl


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332

Zuständige Mitarbeiter/innen: