Lebensmittelüberwachung

Nahrung, Essen, Gesundheit, Verbraucherschutz

Lebensmittelsicherheit

Gesunde und sichere Lebensmittel sind für eine hohe Lebensqualität wichtig. Das erfordert schadstofffreie Rohstoffe, eine saubere Produktion, Lagerung und Weiterverarbeitung. Der Fachdienst sichert und verbessert die Qualität von Lebensmitteln in der Herstellung und im Handel.

Experten für den Verbraucherschutz Damit Sie als Verbraucher einwandfreie Produkte erhalten, arbeiten Tierärzte, Lebensmittelkontrolleure/innen und Verwaltungsmitarbeiter/innen in unserem Fachdienst.

Lebensmittelhygiene Wir schützen Sie als VerbraucherIn durch die Überwachung der Lebensmittelhygiene vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, vor Irreführung und vor Täuschung. Dazu überwacht sie den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen. Dabei werden Betriebe, Personal und Produkte kontrolliert.

Kontrollen

Viele Lebensmittel sind besonders in unbearbeitetem Zustand leicht verderblich. Daher werden alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, regelmäßig überprüft. Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert unangekündigt in Verbrauchermärkten, im Lebensmitteleinzelhandel, in Bio-Läden und anderen Lebensmittelbetrieben.

Proben

In den Betrieben werden Proben der dort hergestellten oder angebotenen Produkte entnommen. Diese werden nach einem Plan, bei Verdacht oder aufgrund einer Verbraucherbeschwerde genommen. Diese Proben werden von den Staatlichen Untersuchungsämtern untersucht.

Beschwerden

Wollen Sie sich als VerbraucherIn über die Hygiene eines Betriebes oder Lebensmittels beschweren bzw. einfach nur auf evtl. Missstände hinweisen wollen, können sich jederzeit an uns wenden. Wir gehen Beschwerden sofort nach, damit wir Missstände schnell ändern können.

Beratung

Wir unterstützen Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft bei der Planung neuer Betriebe oder Betriebseinheiten durch Beratungen. Wir wollen es den Unternehmen erleichtern, die vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts bei der Planung von neuen Betrieben zu berücksichtigen.

  • Wollen Sie einen Lebensmittelbetrieb neu eröffnen?
  • Wollen Sie eine Gaststätte, eine Schnellimbiss oder ein Hotel übernehmen oder bauen?
  • Wollen Sie Ihren bestehenden Betrieb ändern?
  • Haben Sie Fragen zu Ihren betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen?

Rechtsgrundlagen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Verordnung (EG) Nr.178/2002

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Lebensmittelkontrolleur für Altena und Menden


Kreishaus Iserlohn
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn

Telefon: 02371 / 966-8041
Fax: 02371 / 966-8045

TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


Lebensmittelkontrolleur für Iserlohn (PLZ 58638/58638/58640) und Balve


Kreishaus Iserlohn
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn

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Fax: 02371 / 966-8045

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Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


Lebensmittelkontrolleur für Lüdenscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, Halver und Kierspe


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-6551
Fax: 02351 / 966-6553

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Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


Lebensmittelkontrolleur für Lüdenscheid, Werdohl und Meinerzhagen


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-6551
Fax: 02351 / 966-6553

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Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


Lebensmittelkontrolleur für Lüdenscheid, Herscheid, Plettenberg und Schalksmühle


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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Fax: 02351 / 966-6553

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Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


Lebensmittelkontrolleur für Iserlohn (PLZ 58642/58644), Neuenrade und Hemer


Kreishaus Iserlohn
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn

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Fax: 02371 / 966-8045

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Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen: