Heimaufsicht

Altenheime, Pflegeheime

von links: E.Myers, G.Wolff, M.Haßenpflug, K.Hammermeister

Nach dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen, dem sogenannten Wohn- und Teilhabegesetz (WTG),  ist der Märkische Kreis zuständig für die Aufsicht über Betreuungseinrichtungen. Zu den Betreuungseinrichtungen im Märkischen Kreis gehören u.a.:

  • Vollstationäre Betreuungseinrichtungen (Alten- und Pflegeheime),
  • Besondere Betreuungseinrichtungen ( Wohngemeinschaften, Kurzzeitpflege, etc.),
  • Hospize und
  • Betreuungseinrichtungen für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen. 

In den Zuständigkeitsbereich der Heimaufsicht des Märkischen Kreises fallen zum Stichtag 31.12.2010 ca. 87 Betreuungseinrichtungen mit insgesamt ca. 5.500 Plätzen.


Nach dem Zweck des Wohn- und Teilhabegesetzes hat die Heimaufsicht

  • die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen,
  • die Einhaltung der dem Träger des Heims gegenüber den Bewohnern obliegenden Pflichten zu sichern,
  • insbesondere die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern,
  • die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohner zu gewährleisten,
  • die Beratung der in Betreuungseinrichtung lebenden Bürgerinnen und Bürger durch den Träger zu fördern.

Zu dem Aufgabengebieten der Heimaufsicht gehören u.a.:

  • Information und Beratung der Bewohner, Angehörigen, Betreuer, Beiräte und Vertretungsgremien,
  • Beratungen der künftigen Heimträger bei Neugründungen,
  • Beratungen der Trägerschaft beim Betrieb ihrer Betreuungseinrichtung und / oder Umbaumaßnahmen,
  • Überprüfung der Betreuungseinrichtungen im Rahmen der jährlichen Überwachung, z.B. Überprüfung der Barbetragsverwaltung (Taschengeld), den baulichen Anforderungen, der Personalausstattung, Qualifizierung des Personals, Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung, der Prozessqualität, der Pflegequalität, etc.  
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden (auch anonym).

Bei Fragen oder Informationsbedarf können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht wenden. Bei persönlichen Vorsprachen sollte vorher ein Termin vereinbart werden.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

für Altena, Halver, Kierspe, Iserlohn-Lasbeck, Iserlohn-Letmathe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl


Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Telefon: 02352 / 966-60
Fax: 02352 / 966-7169

TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


für Hemer, Iserlohn (außer Lasbeck und Letmathe), Lüdenscheid




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Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


für Balve, Herscheid, Lüdenscheid, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade


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Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


Ortsübergreifend


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Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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Zuständige Mitarbeiter/innen:

Herr Michael Haßenpflug
Telefon: 02352 / 966-7119
E-Mail:

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