Parkausweis für Schwerbehinderte
Für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), blinde Menschen (Merkzeichen Bl) sowie schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen kann auf Antrag ein blauer Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ausgestellt werden. Dieser berechtigt dazu unter anderem:
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken,
- in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO), in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
- auf gekennzeichneten Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden zu parken, im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO) bis zu 3 Stunden zu parken,
- im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
- an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 StVO gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
- auf Parkplätzen oder Parkstreifen, die mit Parkscheinautomaten oder Parkuhren geregelt werden, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.
Diese Aufgabe wird für die Einwohner der Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle durch den Fachdienst Bürgerbüro ausgeführt. Für alle anderen kreisangehörigen Städte im Märkischen Kreis liegt die Ausführungspflicht bei den Bürgerämtern der Städte.
Kosten
keine
Notwendige Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Personalausweis (auch Kopie möglich)
- Lichtbild, wenn möglich
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Bürgerbüro Lüdenscheid
Straßenverkehrsbehörde / Bürgerbüro
Heedfelder Str.45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6277
E-Mail:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
| Dienstag: | 07.30 - 13.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.30 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 07.30 - 18.00 Uhr |
| Freitag: | 07.30 - 13.00 Uhr |
| Samstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
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Bürgerbüro/Zulassung Iserlohn
Straßenverkehrsbehörde / Bürgerbüro
Griesenbraucker Str. 6
58640 Iserlohn
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02371 / 966-8701/-8667
E-Mail:
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| Mittwoch: | 07.30 - 15.00 Uhr |
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| Samstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
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