Schülerbeförderung

Antragberechtigt:

  • Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Leistungsart:

  • Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller

Voraussetzung:

  • Alter unter 25 Jahren
  • Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
  • Keine Kostenübernahme durch den Schulträger
    (es gelten bei der Entscheidung über den Antrag auf Fahrtkostenerstattung aus dem Bildungspaket die gleichen Kriterien wie bei der Entscheidung durch den Schulträger - die Schulfahrtkostenverordnung NRW)

Unterlagen:

  • Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
  • Schulbescheinigung zum Schulbesuch
  • Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
  • Fahrkarten
  • Wurde ein Antrag an den Schulträger abgelehnt: Ablehnungsbescheid
  • Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht: Bescheid der nächstgelegenen Schule über die Ablehnung der Aufnahme

 

Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket füllen Sie bitte auch das Formular mit allgemeinen Angaben aus. Sie beschleunigen damit insbesondere die Bearbeitung der Folgeanträge.

Allgemeine Angaben

Antrag