Verschärfung des Waffenrechts greift

Waffenbesitzer, die legal erlaubnispflichtige Schusswaffen in erlaubnisfreie haben umbauen lassen, bedürfen ab dem 1.10.2008 für diese Waffen einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Im Rahmen der Erlaubniserteilung wird ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung für den Waffenbesitz geprüft. Wird die Erlaubnis nicht beantragt, machen  sich Besitzer dieser Waffen ab dem 1.10.2008 wegen unerlaubten Waffenbesitzes strafbar. Betroffen sind insbesondere Besitzer sog. LEP-Waffen. Die Bezeichnung LEP steht für Luftenergiepatrone. 

LEP-Waffen sind auf Luftdruck umgebaute Originalwaffen (Druckluftgewehre und Druckluftpistolen mit einem „F im Fünfeck“ als Zulassungszeichen). Aufgrund der Tatsache, dass diese Waffen relativ leicht wieder in „scharfe“ Waffen zurückgebaut werden können, hat der Bundesgesetzgeber sie im Rahmen der Waffenrechtsnovelle einer Erlaubnispflicht unterworfen. 

Besitzer derartiger Waffen müssen bis zum 1.10.2008 bei der für ihren Wohnort zuständigen Waffenbehörde (für Bürger des Märkischen Kreises die Kreispolizeibehörde, Friedrichstraße 70 in 58636 Iserlohn) einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte stellen.