Zuständigkeitsänderung für Haupt- und Förderschulen

Zuständigkeitsänderung im Bereich der Personalangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer an Haupt- und Förderschulen seit dem 01.07.2008

Auf Grund der Änderung des Schulgesetzes ist die Zuständigkeit für die Bearbeitung aller Personalangelegenheiten der verbeamteten und tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an Haupt- und Förderschulen (Dienstaufsicht) mit Wirkung vom 01.07.2008 vom Schulamt auf die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 47, übergegangen.

Die Schulämter üben allerdings weiterhin die Fachaufsicht über die Haupt- und Förderschulen aus. 

Eine Übersicht über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Dezernat 47 finden Sie unter

www.bezreg-arnsberg.nrw.de/dieBezirksregierung/aufbau/abteilungen/abteilung4/dezernat47/ansprechpartner/index.html

Anträge auf Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsentschädigungen sind an das Dezernat 12.3 der Bezirksregierung Arnsberg zu richten. Vordrucke hierzu finden Sie unter

www.bezreg-arnsberg.nrw.de/service/az_vordrucke/r/index.html

Durch die Zuständigkeitsänderung wurde eine neue Aufgabenverteilung innerhalb des Schulamtes notwendig. Das aktuelle Organisationsverzeichnis des Schulamtes finden Sie hier .