Zuständigkeitsänderung für Haupt- und Förderschulen
Zuständigkeitsänderung im Bereich der Personalangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer an Haupt- und Förderschulen seit dem 01.07.2008
Auf Grund der Änderung des Schulgesetzes ist die Zuständigkeit für die Bearbeitung aller Personalangelegenheiten der verbeamteten und tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an Haupt- und Förderschulen (Dienstaufsicht) mit Wirkung vom 01.07.2008 vom Schulamt auf die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 47, übergegangen.
Die Schulämter üben allerdings weiterhin die Fachaufsicht über die Haupt- und Förderschulen aus.
Eine Übersicht über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Dezernat 47 finden Sie unter
Anträge auf Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsentschädigungen sind an das Dezernat 12.3 der Bezirksregierung Arnsberg zu richten. Vordrucke hierzu finden Sie unter
www.bezreg-arnsberg.nrw.de/service/az_vordrucke/r/index.html
Durch die Zuständigkeitsänderung wurde eine neue Aufgabenverteilung innerhalb des Schulamtes notwendig. Das aktuelle Organisationsverzeichnis des Schulamtes finden Sie hier .


