Umgebungslärm in Nordrhein-Westfalen
Lärm ist in den Städten und Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens eines der größten Umweltprobleme. Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass für viele Bürgerinnen und Bürger die Lärmbelastung heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren.
In Deutschland fühlen sich mehr als 60 Prozent der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt. Über 15 Prozent sind gesundheitsschädlichen Belastungen ausgesetzt, die mit Lärm verbunden sind. Das Land Nordrhein-Westfalen will den wachsenden Lärm mit Hilfe der europäischen Richtlinie zum "Umgebungslärm" eindämmen und deutlich mindern.
Wir verstehen im Allgemeinen unter "Umgebungslärm" (im Sinne der EU-Richtlinie) belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Dieser Lärm im Freien geht von Verkehrsmitteln und vom Straßenverkehr aus, von Eisenbahnen und Flugzeugen und von Industriegeländen.
Nicht zum Umgebungslärm zählen der sogenannte Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln sowie der Lärm auf Militärgeländen.
Umgebungslärm-Forum
Klicken Sie hier auf diesen Link um zum Umgebungslärm-Forum zu gelangen!
(Geschützer bereich für Städte und Gemeinden)
Fördermöglichkeiten im Bereich der Lärmvermeidung/-bekämpfung
Die in Lärmaktionsplänen verankerten Maßnahmen benötigen häufig eine finanzielle Flankierung. Das Förderportal Lärmschutz informiert über Fördermöglichkeiten, die für die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen in Frage kommen. Das Land NRW möchte damit eine Hilfestellung anbieten, um die Umsetzung von Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung voranzubringen.
In diesem Portal werden Zuschuss-, Darlehens- und Beratungsprogramme, die für die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen in Frage kommen, vorgestellt. Dabei wurden nicht nur Förderprogramme erfasst, die aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen beinhalten, sondern auch Fördermaßnahmen, die gute Gelegenheiten bieten, Lärmschutz begleitend zu realisieren. So sind auch Initiativen zur Lärmverminderung im Bereich der Forschung enthalten. Ein anderes Beispiel ist die Durchführung einer Kanalsanierung, die den Einbau einer neuen leiseren Straßendecke ermöglicht. In einer Kurzübersicht erhalten Sie erste Informationen über die Antragssteller, die Förderinhalte, -höhe, -bedingungen und die jeweiligen Ansprechpartner für die einzelnen Programme, bei denen Sie dann auch die Anträge stellen können. Der Lärmschutzbezug des jeweiligen Programms wird unter dem Stichwort "Fokus Lärm" herausgestellt. Erfasst sind Förderprogramme der EU, des Bundes (einschließlich der KfW), des Landes Nordrhein-Westfalens und der NRW.BANK.
Das Land und die NRW.BANK als Ersteller dieses Förderportals Lärmschutz, bieten mit diesem Portal Transparenz über die relevanten Förderprogramme und möchten zugleich die Umsetzung von Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung voranbringen. In diesem Sinne möchten wir Sie mit diesen Basisinformationen dazu ermuntern, die Fördermöglichkeiten zu prüfen und zu beteiligen. So können die Belastungen, die aus dem Lärm resultieren, für alle Beteiligten deutlich verringert werden.
Klicken Sie auf Förderportal Lärmschutz NRW für weitere Informationen.


