Radfahren und ÖPNV im Märkischen Kreis

In den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs können natürlich auch Fahrräder mitgenommen werden. Dabei sind die Bedingungen bei den Verkehrsunternehmen unterschiedlich. Die Schienenverkehrsunternehmen bieten in vielen Zügen speziell gestaltete Fahrradabteile (meist am Anfang oder Ende des Zuges) an. Diese sind außen durch Fahrradpiktogramme gekennzeichnet. Häufig findet man das Piktogramm auch in den Fahrplänen für die entsprechenden Züge. Für die Fahrradmitnahme ist in der Regel ein Beförderungsentgelt zu zahlen, Besitzer von Monatskarten können zu bestimmten Zeiten das Fahrrad kostenlos mitnehmen. Informationen hierzu bieten die Deutsche Bahn, die Verkehrsverbünde und -betriebe.

 

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Radeln und die Deutsche Bahn

Nicht nur für alle, die gern umweltbewusst reisen - die Kombination von Bahn und Fahrrad macht für jeden Freizeitreisenden Sinn. Im Nahverkehr sowie in vielen Fernverkehrszügen können Sie Ihr Fahrrad einfach mitnehmen. So sind Sie z.B. am Zielort mobil oder haben Ihr Rad gleich für die Tour dabei. Weitere Informationen finden Sie hier:

Radfahren im Zweckverband Ruhr-Lippe

Was zur Fahrradmitnahme in den Nahverkehrszügen des ZRL zu beachten ist, finden Sie hier:

Die MVG - Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH und ihre Radangebote

In den Bussen der MVG ist die Mitnahme von Fahrrädern zeitlich nicht begrenzt und damit jederzeit möglich. Für jedes Fahrrad ist ein ermäßigtes Ticket zu lösen. Die Besitzer von Monatskarten können werktags ab 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ein Fahrrad kostenlos mitführen. Weitere Infos zur Fahrradmitnahme in den Bussen der MVG finden Sie hier:

Die kostenlose Radbeförderung des ZWS

Bahnreisende in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein können ihre Fahrräder kostenlos per Bahn befördern. Weitere Informationen finden Sie hier: